Bankrott

Ein Bankrott ist die „Zahlungsunfähigkeit“ von Staaten, Unternehmen oder Privatpersonen, also ein wirtschaftliches Scheitern, ohne Möglichkeit, die Geldgeber auszuzahlen. Enger definiert wird der Begriff vom deutschen Strafrecht als das vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführen der Zahlungsunfähigkeit, was mit bis zu 5 respektive 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Neben dem wirtschaftlichen Scheitern kann – im übertragenen Sinne – auch ein Scheitern in anderen Bereichen gemeint sein, so spricht man etwa vom moralischen, geistigen oder politischen Bankrott.

Der Begriff entstammt dem italienischen banco rotto, was „zerbrochener Tisch“ bedeutet. Gemeint ist der Tisch (banco) der Geldwechsler im Italien der Renaissance, auf dem Finanzgeschäfte abgewickelt wurden. Wenn einer dieser ersten Bänker seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnte, wurde er von den Behörden aus dem Verkehr gezogen und sein Tisch symbolhaft zerschlagen – so erzählt man es sich zumindest.

Aussprache

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Lautschrift (IPA): [baŋˈkʁɔt]

Verwendungsbeispiele

Nach einem schwierigen Jahr hat das Unternehmen den Bankrott erklärt.

Ein Staatsbankrott ist mit großen Risiken behaftet, kann aber manchmal das kleinste Übel darstellen.

Die gigantischen Unterschiede zwischen Ländern der ersten und der dritten Welt halte ich für einen moralischen Bankrott.

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