konkludent

Das Adjektiv konkludent bedeutet „einen Rückschluss zulassend“, „folgerichtig“. Es wird in erster Linie in der Rechtssprache verwendet, kommt aber durchaus auch in anderen, etwa philosophischen Zusammenhängen vor.

In der Philosophie ist eine konkludente Aussage eine solche, die sich durch einen logischen Schluss ergibt.

Rechtssprachlich ist konkludentes Handeln dann gegeben, wenn eine Handlung eine Willenserklärung impliziert.

Im rhetorischen Sinne meint eine konkludente Schlussfolgerung eine solche, die ohne weitere Erklärung ersichtlich wird und sich zwingend aus den vorangegangenen Aussagen ergibt.

Das Wort konkludent leitet sich aus dem lateinischen concludens ab, dem ersten Partizip von concludere (einschließen, folgern).

Aussprache

Lautschrift (IPA): [kɔŋkluˈdɛnt]

Verwendungsbeispiele

Die Kernaussage des Vortrags war vollkommen konkludent. Auch ohne weitere Erklärung zogen die Studenten die Schlüsse, denen der Professor mit seinen Worten den Weg geebnet hatte.

Durch konkludentes Handeln, nämlich Übergabe des Geldes und Annahme der Leistung, kam der Kaufvertrag zustande, obwohl keine der beiden beteiligten Parteien auch nur ein Wort sagte.

Seine Äußerungen waren allesamt konkludent, so dass wir ihm Glauben schenken können.

„Wenn man das Ganze vollends auf die Spitze treiben wollte“, so Meyer, „dann stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Gäste der Veranstaltung nicht konkludent dem Rauchen zugestimmt haben, weil niemand Helmut Schmidt gebeten hat, die Zigarette auszumachen.
Diehl, Kayser (2008), „Man sollte Schmidt ein bisschen Spaß gönnen“, Spiegel Online.

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