Veto

Ein Veto (das) ist ein unilateraler Einspruch, der einen bestimmten Vorgang unmöglich macht oder wenigstens aufschiebt,  etwa das Inkrafttreten eines Gesetzes oder einer bestimmten Maßnahme. Der Begriff meint in der Regel speziell einen solchen Einspruch, für den ein formell (zum Beispiel per Gesetz) definierter Rahmen existiert. Der Einspruch einlegenden Partei oder Person wird also ein offizielles Vetorecht zugesprochen.

In Deutschland kann der Bundesrat ein Veto gegen vom Bundestag verabschiedete Gesetze einlegen.

Der Begriff entstammt dem lateinischen veto (ich verbiete). Im römischen Reich existierte ein solcher Mechanismus, allerdings wurde damals der Ausdruck intercessio (Einspruch, Dazwischentreten) gebraucht.

Aussprache

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Lautschrift (IPA): [ˈveːto]

Verwendungsbeispiele

Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, die Volksrepublik China, die Russische Föderation und Frankreich besitzen innerhalb der Vereinten Nationen ein Vetorecht, das ihnen ermöglicht, jeden von der UNO gefassten Beschluss zu unterbinden.

Der amerikanische Präsident Barack Obama hat Apple vor einem Einfuhrverbot für mehrere ältere Modelle von iPhone und iPad wegen Patentverletzungen gerettet. Sein Handelsbeauftragter Michael Froman blockierte mit seinem Veto in letzter Minute ein Urteil der amerikanischen Handelskommission ITC zu Gunsten des Apple-Erzrivalen Samsung.
Obama kippt Einfuhrverbot für ältere iPhones und iPads, Frankfurter Allgemeine Zeitung 04.08.2013.

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