annullieren

Das Verb annullieren bedeutet „für ungültig erklären“ oder „etwas rückgängig machen“.

Es beschreibt die formale oder offizielle Aufhebung einer Entscheidung, Vereinbarung oder eines Vertrags.

Der Begriff Annullieren wird häufig in rechtlichen, organisatorischen oder verwaltungstechnischen Kontexten verwendet. Man annulliert etwa einen Vertrag, ein Ticket, eine Eheschließung oder eine Veranstaltung, wenn man diese für ungültig erklären und deren Folgen aufheben möchte.

Annullieren stammt aus dem lateinischen annullare (vernichten, ungültig machen). Es setzt sich zusammen aus dem Präfix ad- (zu, bei) und dem Wort nullus (keiner, nichtig). Auch in anderen europäischen Sprachen findet man ähnliche Begriffe, etwa im Französischen (annuler) oder im Englischen (to annul).

Aussprache

Lautschrift (IPA): [anʊˈliːʁən]

Verwendungsbeispiele

Die Richterin annullierte die Ehe wegen formaler Fehler bei der Trauung.

Die Kreditkartenzahlung wurde versehentlich annulliert.

Die Verträge wurden nach beidseitigem Einvernehmen annulliert.

Wegen technischer Probleme musste das Turnier annulliert werden.

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