Intervention

Das Substantiv Intervention (die) bedeutet „(vermittelndes) Eingreifen in eine Situation“ oder „Einmischen in eine Angelegenheit“.

Beispiele für Interventionen:

  • Als Person Zivilcourage zeigen und verhindern, dass jemand verprügelt, ausgeraubt o.ä. wird.
  • Als Lehrkraft einschreiten, um einen Fall von Mobbing zu verhindern.

In der Politik beschreibt eine Intervention meist die Einmischung eines bisher unbeteiligten Staates oder eines Staatenbundes in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes, etwa um einen bestehenden Konflikt zu beenden.

Häufig sind diese Einmischungen militärischer Natur, wie beispielsweise der Einsatz von UN-Blauhelm Soldaten in der Demokratischen Republik Kongo. Zudem ist eine wirtschaftliche oder politische Intervention durch Handelsembargos und ähnliche Maßnahmen möglich. Es gibt aber auch Interventionen, die nicht den Frieden oder eine Lösung zum Ziel haben, sondern den Machtgewinn des eingreifenden Staates.

Die Charta der Vereinten Nationen verbietet die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten in den meisten Fällen. Ausnahmen davon können vom UN-Sicherheitsrat gemacht werden, wenn die Unabhängigkeit anderer Staaten, der internationale Frieden oder die Herrschaft des Rechts auf dem Spiel stehen oder eine humanitäre Intervention angebracht ist.

Der Begriff Intervention wurde vom gleichbedeutenden französischen intervention abgeleitet, was seine Wurzeln im lateinischen interventio hat. Der Begriff kam im 17. Jahrhundert zusammen mit dem Verb intervenieren, was vom lateinischen intervenire herrührt und sich als „dazwischenkommen“, „dazukommen“, „hindernd“, „vermittelnd eingreifen“ bzw. „für jemanden eintreten“ übersetzen lässt.

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ɪntɐvɛnˈt͡si̯oːn]

Verwendungsbeispiele

Dank der beherzten Intervention von Passanten, die den Messerstecher bis zum Eintreffen der Polizei mit Stühlen in Schach hielten, ging die Situation glimpflich aus.

Politiker von Regierung und Opposition lehnen eine militärische Intervention in Syrien ab.
– DIE ZEIT ONLINE (2013): „Deutsche Politik einheitlich gegen Militärschlag in Syrien“. 25.08.2018.

In vielen Ländern hat der Staat bei häuslicher Gewalt das Recht oder sogar die Pflicht zur Intervention. Leider kommen viele Fälle jedoch nie ans Licht.

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