Das Substantiv No-go-Area (die) bedeutet „Sperrgebiet“, „verbotenes Gebiet“ oder „Ort, den man aus Sicherheitsgründen meiden sollte“.
No-go-Areas sind Gebiete, die als gefährlich oder für bestimmte Personen oder Gruppen als unzugänglich gelten. Dies kann aufgrund von Kriminalität, politischer Unruhe oder anderen gefährlichen Bedingungen sein. In manchen Städten werden bestimmte Viertel als No-go-Areas angesehen, weil dort die Kriminalitätsrate besonders hoch ist und selbst die Polizei nur mit besonderer Vorsicht operiert.
Die Bezeichnung No-go-Area setzt sich aus dem englischen no-go (nicht betreten, meiden) und area (Gebiet, Bereich) zusammen. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem militärischen Kontext, wo er Gebiete bezeichnete, die aufgrund von Minen, Feindbeschuss oder anderen Gefahren vermieden werden mussten.
Aussprache
Lautschrift (IPA): [ˈnoʊɡoʊˈɛəriə]
Verwendungsbeispiele
Nach Einbruch der Dunkelheit wird das Industrieviertel zur No-go-Area; selbst Einheimische meiden diesen Teil der Stadt.
Der Reiseführer warnt vor bestimmten Stadtteilen als No-go-Areas, in denen Taschendiebstahl und Überfälle an der Tagesordnung sind.
Die Polizei hat Mühe, in bestimmten No-go-Areas für Ordnung zu sorgen, da die Kriminalitätsrate dort besonders hoch ist.
Während der Unruhen wurden einige Viertel der Stadt zu temporären No-go-Areas erklärt, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.