Delikt

Das Substantiv Delikt (das) bedeutet „Vergehen“, „Straftat“ oder „rechtswidrige Handlung“.

Ein Delikt ist eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt und strafrechtlich verfolgt werden kann. Es handelt sich dabei um ein formelles und juristisches Wort, das in rechtlichen Kontexten verwendet wird.

Zum Beispiel:

  • „Das Gericht verurteilte ihn wegen eines schweren Delikts.“
  • „Die Polizei untersucht das Delikt des Einbruchs in die Bank.“

Das Wort Delikt stammt aus dem lateinischen delictum (Fehler, Schuld, Strafhandlung).

Aussprache

Lautschrift (IPA): [deˈlɪkt]

Verwendungsbeispiele

Der Diebstahl wurde als Delikt geahndet und die Täterin musste vor Gericht erscheinen.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen mehrerer Delikte, darunter Betrug und Urkundenfälschung.

Selbst kleinere Delikte können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten daran, alle Delikte in der Stadt aufzuklären.

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