Gesetzesnovelle

Mit dem Substantiv Gesetzesnovelle (die) bezeichnet man ein Gesetz, um ein bereits bestehendes Gesetz (in Teilen) nachträglich zu ändern. So wurde beispielsweise aufgrund der Coronapandemie das Infektionsschutzgesetz nachträglich angepasst, sodass bundesweit einheitliche Vorkehrungen gegen das Virus getroffen werden können.

Ein weiteres Beispiel ist die Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die ab dem 9. November 2021 in Kraft getreten ist. Diese hat verschiedene Änderungen der Bußgelder festgelegt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. So muss man seit dieser Änderung nicht nur für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, sondern auch für das unerlaubte Befahren ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro zahlen und mit einem Fahrverbot sowie der Eintragung von zwei Punkten rechnen.

Das Wort setzt sich zusammen aus den Begriffen Gesetz und Novelle. Das Substantiv Gesetz geht auf das mittelhochdeutsche gesetzede zurück, hat seine Wurzeln aber im althochdeutschen gisezzida (Gesetz). Das Wort Novelle hat in diesem Kontext nichts mit der kurzen poetischen Erzählung Novelle zu tun, sondern basiert auf dem lateinischen novellus (neu, jung), was seine Wurzeln in novus (neu) hat. Historisch betrachtet bezieht sich der Ausdruck Gesetzesnovelle auf die Novellae, die Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian I.

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ɡəˈzɛt͡səsˌnoˈvɛlə]

Verwendungsbeispiele

Mit der verabschiedeten Gesetzesnovelle wird die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften oder Einzelkaufleute aufgehoben.
– DIE ZEIT ONLINE (2022): „Mehr Möglichkeiten zur Online-Gründung“ . 24.06.2022.

Die EU-Kommission sah in der Gesetzesnovelle ein Risiko für die Medienfreiheit und -vielfalt in Polen. Nun verhindert Präsident Andrzej Duda, dass sie in Kraft tritt.
– DIE ZEIT ONLINE (2021): „Polens Präsident legt Veto gegen umstrittenes Mediengesetz ein“ . DIE ZEIT ONLINE. 27.12.2021.

Lokale Projekte sollen die Innenstädte in Rheinland-Pfalz gerade nach der Corona-Krise lebendig halten. Um die Förderung solcher Projekte zu verbessern, will die Ampel-Regierung am Donnerstag im Landtag eine Novelle des Landesgesetzes über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) verabschieden. -DIE ZEIT ONLINE (2021): „Innenstädte mit Gesetzesnovelle stärken“. 25.01.2021.

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