Das Substantiv Plädoyer (das) bezeichnet die „zusammenfassende Rede der Verteidigung oder der Anklage vor Gericht“ und übertragen ein „entschiedenes Eintreten für oder gegen etwas“.
In der juristischen Bedeutung ist das Plädoyer der Schlusspunkt eines Strafprozesses. Nach der Beweisaufnahme fassen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Sicht auf den Fall zusammen. Die Anklage beantragt ein Strafmaß, die Verteidigung fordert meist Freispruch oder eine mildere Strafe.
Im übertragenen Sinne ist ein Plädoyer dann jede engagierte Fürsprache: eine Rede, ein Buch oder ein Artikel, der entschieden für eine Sache eintritt. Typisch ist die Verbindung „ein Plädoyer für etwas halten“. Das zugehörige Verb ist plädieren.
Hintergrund
Das Wort wurde Ende des 18. Jahrhunderts aus dem französischen plaidoyer (Rede vor Gericht) übernommen. Es gehört zum Verb plaider (vor Gericht reden, prozessieren), das auf altfranzösisch plait (Rechtsspruch, Gerichtsverhandlung) zurückgeht. Dahinter steht mittellateinisch placitum (Gerichtstag, Gerichtsverhandlung), ursprünglich lateinisch placitum (Meinung, Überzeugung, Beschluss), zu placere (gefallen, gut finden, wofür stimmen).
Die Bedeutungsgeschichte führt also vom Gefallen zum Gericht: Aus dem, „was beschlossen wurde“, weil es den Beteiligten gefiel, wurde der Gerichtstermin, dann das Reden vor Gericht und schließlich die Schlussrede selbst.
Aussprache
Lautschrift (IPA): [plɛdo̯aˈjeː]
Verwendungsbeispiele
Die Verteidigerin forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch für ihren Mandanten.
Ihre Rede vor dem Parlament war ein leidenschaftliches Plädoyer für mehr Klimaschutz.
Sein neues Buch liest sich als Plädoyer für die Langsamkeit.
In der Teamsitzung hielt sie ein überzeugendes Plädoyer für flexible Arbeitszeiten.
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zog sich das Gericht zur Beratung zurück.
