Mandat

Das Substantiv Mandat (das) bedeutet „Auftrag“, „Bevollmächtigung“ oder „Amt“, das jemandem offiziell übertragen wird.

Ein Mandat liegt vor, wenn eine Person oder Organisation die offizielle Erlaubnis oder den Auftrag erhält, in einem bestimmten Rahmen zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Besonders häufig wird der Begriff in der Politik, im Recht und im internationalen Kontext verwendet.

Das Wort Mandat stammt vom lateinischen mandatum (Auftrag, Weisung) ab, das sich aus mandare (anvertrauen, auftragen) zusammensetzt.

In der römischen Antike bezeichnete ein mandatum eine Vereinbarung, bei der eine Person im Interesse einer anderen tätig wurde, ohne Bezahlung oder andere Gegenleistung, nur aus moralischer Verpflichtung. Im 14. Jahrhundert entwickelte sich daraus der rechtliche Begriff des Mandats als Auftrag oder Vollmacht.

Aussprache

Lautschrift (IPA): [manˈdaːt]

Verwendungsbeispiele

Die Abgeordnete erhielt ihr Mandat nach der Wahl in das Parlament.

Die UN-Friedensmission operiert auf Grundlage eines klaren Mandats.

Der Anwalt handelt im Rahmen eines Mandats, das ihm vom Mandanten erteilt wurde.

Nach der Wahl trat er sein Mandat im Stadtrat an.

Die Organisation handelt nur innerhalb ihres Mandats, das ihr durch internationale Verträge eingeräumt wurde.

Die Rechtsanwältin erhielt ein Mandat zur Vertretung ihres Mandanten vor Gericht.

Sein Mandat als Vermittler zwischen den Konfliktparteien wurde vom Präsidenten persönlich ausgesprochen.

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