Replik

Das Substantiv Replik (die) bedeutet „Erwiderung“, „Gegenäußerung“ oder „Nachbildung“.

In Diskussionen oder Debatten ist eine Replik die Antwort auf eine vorherige Aussage oder Argumentation.

Im juristischen Bereich bezeichnet sie die schriftliche Antwort einer Partei auf die Ausführungen der Gegenseite.

In der Kunst oder im Handel ist eine Replik dagegen eine originalgetreue Nachbildung eines Kunstwerks, eines historischen Objekts oder eines Produkts. Strenggenommen spricht man von einer Replik vor allem dann, wenn die Nachbildung vom Originalkünstler selbst angefertigt wurde.

Das Wort Replik stammt aus dem gleichbedeutenden lateinischen replica. Im 16. Jahrhundert gelangte es über das Französische (réplique) ins Deutsche.

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ʁeˈpliːk]

Verwendungsbeispiele

Seine scharfe Replik ließ die Debatte eskalieren.

Die Anwältin formulierte eine präzise Replik auf die Argumente der Gegenseite.

Im Wohnzimmer steht eine perfekte Replik eines römischen Mosaiks.

Auf die ironische Bemerkung folgte eine ebenso spitze Replik.

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