akkreditieren

Das Verb akkreditieren bedeutet „bevollmächtigen“ oder „beglaubigen“.

Der Begriff wird vor allem – aber nicht ausschließlich – im diplomatischen Kontext gebraucht. So kann ein Diplomat als Vertreter eines Landes in einem anderen Land akkreditiert werden. Das akkreditierende Land ist dabei das Empfangsland, nicht das entsendende Land. Ähnlich verhält es sich im Journalismus, wo einem akkreditierten Journalisten Zutritt zu einer Veranstaltung oder einem Land gewährt wird, wobei die akkreditierende Partei wiederum der Veranstalter respektive das empfangende Land ist.

Weiterhin meint der Begriff das Bescheinigen der Fachkompetenz einer Instanz durch eine bereits allgemein anerkannte andere Instanz. In der Europäischen Union gibt es zu diesem Zweck pro Land je eine nationale Akkreditierungsstelle, die etwa Laboratorien oder Inspektionsstellen auf das Einhalten von Normen prüft.

Entlehnt wurde der Begriff aus dem gleichbedeutenden französischen accréditer.

Aussprache

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Lautschrift (IPA): [akʁediˈtiːʁən]

Verwendungsbeispiele

Neben tausenden weiteren Journalisten ist sie in Brüssel als Korrespondentin akkreditiert.

Die ordnungsgemäße Tierhaltung in der Landwirtschaft wird von akkreditierten Privatfirmen kontrolliert.

Der neue Botschafter Frankreichs ist schon angereist, allerdings von Berlin noch nicht akkreditiert.

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