Das Substantiv Dissens bedeutet „Meinungsverschiedenheit“, „unterschiedliche Auffassung eines Themas“.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird mit dem Ausdruck meist der – in unterschiedlichen Ansichten liegende – Konflikt zwischen zwei oder mehr diskutierenden Parteien beschrieben.
Darüber hinaus beschreibt der Dissens im Vertragsrecht einen Einigungsmangel. Das Gegenteil zu Dissens ist der Konsens.
Der Begriff hat seinen Ursprung im lateinischen dissensio (Uneinigkeit, Streit).
Aussprache
Hörbeispiel:
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Lautschrift (IPA): [dɪˈsɛns]
Verwendungsbeispiele
Der gesellschaftliche Dissens in dieser Frage bleibt weiterhin bestehen.
Dank seines Verhandlungsgeschicks konnte der Dissens überwunden und eine Einigung erzielt werden.
Der Atomausstieg kommt nur schleppend voran, auch weil ein Dissens bezüglich der Kostenübernahme besteht.