Boykott

Das Substantiv Boykott hat zwei Bedeutungen:

  1. Die politische und soziale Ächtung oder der (vorübergehende) Abbruch von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu einer Person, einer Gruppe, einer Firma oder einem Land. Oft ist ein Boykott in diesem Sinne ein Druckmittel oder eine Bestrafung für unerwünschtes Handeln.
  2. Die Verweigerung oder Nichtbeachtung von Befehlen.

Häufig wird das Wort Boykott im Rahmen der Phrase „zum Boykott aufrufen“ verwendet.

Der Begriff kommt aus dem Englischen von boycott, nach dem britischen Hauptmann und Gutsverwalter Ch. C. Boykott, der sich in Irland durch Arroganz und Strenge so verhasst machte, dass ihm die Arbeiter wegliefen, Geschäftsverbindungen mit ihm aufgegeben und persönliche Beziehungen zu ihm abgebrochen wurden.

Aussprache

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Lautschrift (IPA): [ˌbɔɪ̯ˈkɔt]

Verwendungsbeispiele

Auf Missbrauchsvorwürfe gegen Schauspieler reagiert Hollywood immer öfter mit einem totalen Boykott. Selbst beispiellose Karrieren haben so schon ein schnelles Ende gefunden.

Die Boykottwelle hat das Unternehmen an den Rand der Insolvenz gebracht.

Weil sich die Bundesrepublik nicht am Golf-Krieg beteiligte, wurde zum Boykott deutscher Waren aufgerufen.
Brandeins, 08/2010

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