ex ante

Der Begriff ex ante bedeutet „im Voraus“, „vorab“ oder „zuvor“. Der Begriff beschreibt eine Betrachtung oder Beurteilung der Sachlage vor dem Eintritt des eigentlichen Ereignisses.

Ex ante wird hauptsächlich in der juristischen Fachsprache, gelegentlich aber auch in der Wirtschaftssprache verwendet.

Das Antonym zu ex ante lautet ex post (im Nachhinein, hinterher).

Der Begriff ist lateinischer Herkunft und setzt sich aus den Teilen ex (an, aus, seit) und ante (vor, vorher, vorwärts) zusammen.

Verwendungsbeispiele

Wir haben Regeln aufgestellt, die ex ante klar definieren, wie Prozesse innerhalb des Unternehmens ablaufen (sollten).

Bei der ex-ante-Betrachtung des Vorfalls wird deutlich, dass der Angeklagte nicht genau feststellen konnte, ob das Opfer bewaffnet gewesen ist oder nicht. Daher kann man von einer Tat aus Notwehr ausgehen.

Rückblickend lässt sich das immer ganz toll erkennen, aber ex ante weiß man nie etwas.
Marcus Rohwetter, Wartesaal des Geldes, Zeit Online, 29. November 2012

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