Bei der Exekutive handelt es sich in der Politik und Rechtssprache um die ausführende und vollziehende Gewalt. Im Rahmen der Gewaltenteilung der Staatstheorie stellt die Exekutive neben der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten dar.
Das Substantiv Exekutive ist vom lateinischen exsequi (ausführen) hergeleitet.
Aussprache
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Lautschrift (IPA): [ɛksekuˈtiːvə]
Verwendungsbeispiele
Bei Barbecues auf Jelzins Datscha drehte er die Schaschlikspieße, er trat als Gouverneur der Halbinsel Tschukotka offiziell in den Staatsdienst und überließ der Präsidialverwaltung eine teure Segeljacht zur persönlichen Nutzung Wladimir Putins. Wen das russische Strafrecht exekutiert, hängt weniger von seiner Gesetzestreue ab, als davon, wie gut er sich mit der Exekutive stellt.
-Stefan Scholl, Im Niemandsland, Brandeins, 01/2007
Für Europa zu sein heißt aber, dass Sozialdemokraten, Liberale und Grüne sich demonstrativ hinter den nun direkt legitimierten Luxemburgischen Christdemokraten stellen. Das würde unterstreichen, dass die Wahl des Europäischen Parlaments auch über die Bestellung der Exekutive, also der Kommission entscheidet. Und ebendas widerlegt das Gerede vom Demokratiedefizit der Union.
-Anton Palinka, Europa hat gewählt: Braves Europa, Die Zeit, 23/2014