Fait accompli

Ein Fait accompli (das) ist eine vollendete Tatsache, also eine solche, die sich nicht ändern oder rückgängig machen lässt.

Die Redewendung wurde unverändert aus dem Französischen übernommen und wird im Deutschen inzwischen recht selten verwendet.

Aussprache

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Lautschrift (IPA): [ˌfɛːt‿akɔ̃ˈpliː]

Verwendungsbeispiele

Die Insolvenz wurde den Mitarbeitern als Fait accompli präsentiert.

Bei seinem verspäteten Eintreffen waren die Verhandlungen bereits abgeschlossen. So blieb ihm nichts anderes übrig, als sich dem Fait accompli zu fügen.

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