Das Substantiv Insolvenz (die) bedeutet „Zahlungsunfähigkeit“. Es beschreibt also die wirtschaftliche Lage einer Privatperson oder eines Unternehmens, in der Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Im Gegensatz zum Bankrott wird bei einer Insolvenz in der Regel nicht von einer Straftat ausgegangen, da die Zahlungsunfähigkeit nicht absichtlich herbeigeführt wird.
Der Begriff ist über das gleichbedeutende niederländische insolvent ins Deutsche gelangt und ursprünglich gebildet aus der lateinischen Vorsilbe in– (nicht, un-) und dem Verb solvere (lösen, eine Schuld begleichen).
Aussprache
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Lautschrift (IPA): [ˈɪnzɔlvɛnt͡s]
Verwendungsbeispiele
Als die Insolvenz bekannt wurde, stürzte der Aktienkurs des Unternehmens ins Bodenlose.
Die Insolvenz muss nun im Interesse aller Beteiligten, d.h. der Gläubiger, der Aktionäre und auch der Arbeitnehmer, geordnet und fair abgewickelt werden.