Imponderabilien

Eine Imponderabilie ist eine „Unwägbarkeit“, d.h. ein bei einer Entscheidung nicht vorhersehbares, zu einem späteren Zeitpunkt eintreffendes Ereignis. Der Begriff wird nahezu ausschließlich im Plural gebraucht.

Imponderabilien spielen etwa in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, vorrangig bei Investitionsentscheidungen, eine wichtige Rolle. Anders als bekannte und kalkulierbare Risiken können sie zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht berücksichtigt und somit nicht quantifiziert werden. Ebenso wenig kann  eine Strategie für den Fall ihres Eintretens zurechtgelegt werden, eine Reaktion ist also nur im Nachhinein möglich und oft mit großen Kosten verbunden.

Auch in der Rechtssprache existiert der Begriff der Imponderabilien und beschreibt dort Stoffe, die unbeherrschbar und unwägbar sind, d.h. sich nicht wiegen lassen. An ihnen kann kein rechtliches Eigentum bestehen. Hierzu zählen etwa Geräusche und Strahlungen oder auch freie Gase und Dämpfe.

Wie genau der Begriff den Weg ins Deutsche gefunden hat, ist ungewiss, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Ursprung im lateinischen ponderabilis (wägbar) liegt.

Aussprache

Hörbeispiel: Lautsprechersymbol Aussprache anhören
Lautschrift (IPA): [ˌɪmpɔndeʁaˈbiːli̯ən]

Verwendungsbeispiele

Vieles lässt sich planen, Imponderabilien können aber nie ganz ausgeschlossen werden.

Auch rechnet jedermann damit, daß es diesmal schnell gehen wird. Das Parlament will sich noch vor Weihnachten konstituieren, in Berlin. Und wenn nicht die berühmten Imponderabilien dazwischenkommen, soll auch gleich die Kanzlerwahl über die Bühne gehen – was voraussetzt, daß die künftige Ministermannschaft jedenfalls in ihren Umrissen bekannt ist.
Carl-Christian Kaiser (1990), Lauter blaue Wunder, DIE ZEIT, 30.11.1990 Nr. 49.

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