Junktim

Das Substantiv Junktim (das) bezeichnet die „Koppelung von zwei unabhängigen Vereinbarungen oder Forderungen zu einem untrennbaren Paket“.

Wer ein Junktim herstellt, verknüpft zwei Dinge so miteinander, dass sie nur gemeinsam angenommen oder abgelehnt werden können. Das Prinzip lässt sich auf eine einfache Formel bringen: „Ohne das eine gibt es das andere nicht.“

Junktim ist vor allem ein Begriff der Politik und der Rechtswissenschaft. In Koalitionsverhandlungen etwa werden regelmäßig Forderungen verschiedener Parteien in einem Junktim gebündelt: Partei A stimmt einem Vorhaben von Partei B nur zu, wenn im Gegenzug auch ihr eigenes Anliegen umgesetzt wird.

Ebenso können Gesetzesvorlagen oder Verträge so miteinander verknüpft werden, dass sie nur als Gesamtpaket verabschiedet werden.

Auch im Alltag wird der Begriff gelegentlich verwendet, meist mit einem strategischen Unterton. Wer ein Junktim aufstellt, übt Druck aus, indem eine eigentlich erwünschte Sache an eine zusätzliche Bedingung geknüpft wird.

Das Wort geht auf das lateinische Adverb iunctim (vereinigt, beisammen) zurück, das vom Verb iungere (verbinden, zusammenfügen) abstammt. Verwandt ist auch das lateinische iugum (Joch), das ebenfalls für eine Verbindung steht.

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ˈjʊŋktɪm]

Verwendungsbeispiele

Die Partei stellte ein Junktim auf: Ohne eine Reform der Pflegeversicherung werde sie dem Haushaltsentwurf nicht zustimmen.

Die Gegenseite hatte beide Forderungen in einem Junktim verknüpft.

Kritiker warfen der Regierung vor, durch das Junktim von Wirtschaftshilfe und politischen Zugeständnissen unnötig Druck auszuüben.

Das Junktim zwischen den beiden Gesetzesvorlagen erwies sich als kluger Schachzug.

Sie machte ihm ein Junktim: Den gemeinsamen Urlaub gebe es nur, wenn vorher die Küche renoviert werde.

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