Das Subsidiaritätsprinzip als grundlegender Bestandteil vieler moderner Gesellschaftsordnungen sieht vor, dass Aufgaben und Problemstellungen stets von der kleinsten möglichen Einheit bewältigt werden. Übergeordnete Instanzen greifen nur dann subsidiär ein, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Konkret bedeutet dies, dass die Sicherung der eigenen Existenz und die Ausgestaltung des eigenen Lebens in erster Linie in der Hand des einzelnen Bürgers liegt. So soll eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und die freie Entfaltung des Individuums ermöglicht werden.
Ursprung des Begriffs der Subsidiarität ist das lateinische subsidium (Beistand, Stütze).
Verwendungsbeispiele
Eigentlich spricht nichts dagegen, so viele politische Entscheidungen wie möglich so nahe wie möglich an die Bürger heranzurücken, im Gegenteil, dieses Prinzip der Subsidiarität ist im deutschen Verfassungsrecht leitendes Prinzip der Demokratie.
– Jochen Bittner u.a. (2012), Am prächtigsten allein, DIE ZEIT, 22.11.2012 Nr. 48.