Ein Prokurist ist im Namen eines Unternehmens vertretungsberechtigt und kann – wie die Geschäftsführung – rechtskräftig handeln und so etwa Verträge mit anderen Unternehmen abschließen.
Der Handlungsspielraum des Prokuristen ist in der sogenannten Prokura gesetzlich festgelegt. Andere Unternehmen können sich dadurch auf die Unterschrift des Prokuristen verlassen, ohne ein Platzen des Geschäfts fürchten zu müssen.
Ursprung des Begriffs ist das lateinische procurare (Sorge tragen, Geschäfte führen).
Aussprache
Hörbeispiel:
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Lautschrift (IPA): [pʁokuˈʁɪst]
Verwendungsbeispiele
„Wir haben damals gemerkt: Der Markt wird immer unberechenbarer. […]“, sagt die Prokuristin Cindy Habecker. Sie ist zuständig für das Innovationsmanagement des Berliner Unternehmens, das Sekundärrohstoffe wie Altglas oder -papier vermarktet.
– Katja Schönherr (2012), Der Mitarbeiter als Ideenlieferant, ZEIT ONLINE.
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