Eine Prokuristin (respektive in der männlichen Form ein Prokurist) ist Inhaberin der Prokura und somit im Namen eines Unternehmens vertretungsberechtigt, kann also – wie die Geschäftsführung – rechtskräftig handeln und so etwa Verträge mit anderen Unternehmen abschließen. Dabei ist der Umfang der Vollmacht gesetzlich festgelegt, so dass Geschäftspartner der Prokuristin auf deren Unterschrift vertrauen können, ohne ein Platzen des Geschäfts fürchten zu müssen.
Ursprung des Begriffs ist das lateinische procurare (Sorge tragen, Geschäfte führen).
Aussprache
Hörbeispiel:
Aussprache anhören
Lautschrift (IPA): [pʁokuˈʁɪst]
Verwendungsbeispiele
„Wir haben damals gemerkt: Der Markt wird immer unberechenbarer. […]“, sagt die Prokuristin Cindy Habecker. Sie ist zuständig für das Innovationsmanagement des Berliner Unternehmens, das Sekundärrohstoffe wie Altglas oder -papier vermarktet.
– Katja Schönherr (2012), Der Mitarbeiter als Ideenlieferant, ZEIT ONLINE.
Kostenlos abonnieren und jeden Tag ein neues Fremdwort lernen
Erhalten Sie mit unserem kostenlosen Newsletter jeden Morgen das Wort des Tages zugeschickt. Sie können sich jederzeit wieder abmelden. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.