sakrosankt

Das Adjektiv sakrosankt bedeutet „unantastbar“ beziehungsweise „unverletzlich“. Es beschreibt unveränderlich festgesetzte, nicht anzweifelbare Tatsachen, Regeln, Prinzipien, Personen, Einrichtungen und Ähnliches.

Ursprung des Begriffs ist das lateinische sacrosanctum (sacer = heilig, sanctus = heilig), welches die Unantastbarkeit einer Person zur Zeit der römischen Republik und in der römischen Kaiserzeit meinte und somit deren körperliche Unversehrtheit sicherstellen sollte. Zunächst waren die Volkstribunen als politische Vertreter der Plebejer sakrosankt, vor allem, um sie vor Übergriffen der Oberschicht zu schützen. Der Mechanismus dazu war denkbar einfach: Jemand, der einen Volkstribun körperlich angriff, konnte vom Volk auf der Stelle und ohne Prozess hingerichtet werden. Nach dem Ende der römischen Republik, d.h. zur Zeit des Prinzipats, war die sacrosanctitas zudem Bestandteil des Kaiseramtes.

Im Laufe der Zeit wurde der Begriff ausgeweitet, beschrieb so zunächst die Unanzweifelbarkeit christlicher Lehren und verlor in seiner heutigen allgemeinen Bedeutung schließlich auch den religiösen Bezug.

Aussprache

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Lautschrift (IPA): [zakʁoˈzaŋkt]

Verwendungsbeispiele

Die lange Zeit als sakrosankt geltende Behauptung wurde schließlich doch in Frage gestellt.

Viele Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika empfinden das Recht auf Waffenbesitz als sakrosankt.

Sie gilt im Unternehmen als sakrosankt, denn sie ist bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern unentbehrlich.

Die Verfassung Deutschlands, das Grundgesetz, gleicht einem nationalen Heiligtum – aber sakrosankt ist es nicht.
FAZ.net.

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