Das Adjektiv salvatorisch bedeutet „nur ergänzend geltend“. Es beschreibt einen Zusatz (zu einer Aussage, einem Vertrag etc.), der in aller Regel nur dann gilt, wenn anderes keine Anwendung findet.
Die juristische Fachsprache kennt die salvatorische Klausel eines Vertrags, die in Kraft tritt, sobald einzelne Teile des Vertrags unwirksam oder undurchführbar werden.
Ursprung des Wortes ist vermutlich das lateinische salvare ((er)retten, erlösen).
Aussprache
Hörbeispiel:
Aussprache anhören
Lautschrift (IPA): [zalvaˌtoːʁɪʃ]
Verwendungsbeispiele
Am Ende der Einladung fand sich als salvatorischer Zusatz, dass die Feier bei ungünstigen Wetterverhältnissen mit leichten Programmänderungen im Clubhaus stattfinden würde.
Salvatorisch fügte er hinzu, dass die Expansionspläne nach Japan und Korea auch dann nicht verworfen würden, sollten die Verhandlungen mit den chinesischen Partnern unerwartet platzen.