Das Adjektiv fakultativ bedeutet „dem eigenen Ermessen überlassen“ oder „freiwillig“. Etwas kann als fakultativ bezeichnet werden, wenn es nicht verbindlich oder nicht unbedingt erforderlich ist.
Das entsprechende Gegenwort ist obligatorisch.
Der Begriff wurde aus dem Französischen entlehnt und hat seinen Ursprung im lateinischen facultas (Möglichkeit).
Aussprache
Hörbeispiel:
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Lautschrift (IPA): [ˌfakʊltaˑˈtiːf]
Verwendungsbeispiele
Dein Erscheinen heute Abend ist zwar fakultativ, aber in jedem Falle wünschenswert.
Das Ganze ist eine eher fakultative Veranstaltung, die man nur besuchen sollte, wenn man tatsächlichen Nutzen aus den angebotenen Vorträgen ziehen kann.
Ferner: Darf der klassische Religionsunterricht durch eine Art multikulturellen Modells ersetzt werden – nämlich Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde (LER)? Und wenn ja: fakultativ oder obligatorisch?
– Marion Graefin Doenhoff (1996), Erziehung zur Kultur, DIE ZEIT, 13/1996.