Der Ausdruck in flagranti bedeutet „auf frischer Tat“, „bei der Tat“.
Der Ausdruck geht auf die lateinische Redewendung in (crimine) flagranti zurück, was so viel bedeutet wie „während des heißen (Verbrechens)“ (vgl. flagrantia = die Glut). Heiß ist ein Verbrechen natürlich dann, wenn es aktuell stattfindet oder gerade stattgefunden hat. Ertappt man also jemanden in flagranti, so erwischt man ihn konkret beim Begehen einer Missetat.
Die lateinische Phrase findet sich erstmals im Codex Iustinianus. Der Codex Iustinianus ist eine vom römischen Kaiser Justinian im Jahr 528 in Auftrag gegebene Zusammenfassung der Kaisergesetze, beginnen mit Gesetzen aus der Zeit des Kaisers Hadrian (117 bis 138). Das römische Recht war kompliziert und beruhte auf einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen. Ziel mit dem Codex Iustinianus und Folgeprojekten war es, ungültige Gesetze auszusortieren und die geltende Rechtsprechung in einem Werk zusammenzufassen. In der ersten Version trat der Codex bereits 529 in Kraft.
Aussprache
Hörbeispiel:
Aussprache anhören
Lautschrift (IPA): [ɪn flaˈɡʁanti]
Verwendungsbeispiele
Sie erwischte ihren Gatten mit der Küchenhilfe in flagranti im Gartenhäuschen.
Dieses Talent zeigten die Bänkler schon bald nach dem Ersten Weltkrieg, als sie den französischen Nachbarn anboten, ihr Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz anzulegen. Der französischen Polizei gelang es 1932 gar, die Chefs der Basler Handelsbank in flagranti zu erwischen, als diese in Paris Geld entgegennahmen. Drei Jahre später legte die Schweiz daher gesetzlich fest, dass ein Offizialdelikt begeht, wer Kundendaten preisgibt. Dies war die Geburtsstunde des Schweizer Bankgeheimnisses.
– Dirk Böttcher und Lukas Kistler, Schwyzerdütsch – Deutsch, brand eins 10/2009.