Insubordination

Das Substantiv Insubordination (die) bedeutet „Ungehorsam“ bzw. „Gehorsamsverweigerung“ und bezeichnet die mangelnde Unterordnung bzw. die Verweigerung gegenüber Vorgesetzten sowie auch das grundsätzliche Ablehnen von allgemein akzeptierten oder verbindlichen Richtlinien.

Insubordination am Arbeitsplatz kann beispielsweise durch das Beleidigen des Arbeitgebers oder auch durch Arbeitsverweigerung erfolgen und kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.

Das Wort wird besonders im Kontext des Militärs verwendet und meint hierbei, dass ein Soldat sich weigert, den Befehl eines Vorgesetzten auszuführen. Dies geschieht, indem er sich mit Wort oder Tat gegen den Befehl auflehnt oder den Befehl auch nach Wiederholung nicht ausführt. Die Insubordination wird bei allen Armeen der Welt als Straftat angesehen und dementsprechend geahndet. Zivilisten nutzen hier synonym manchmal fälschlich den Begriff „Befehlsverweigerung“, der allerdings beschreibt, dass ein Vorgesetzter sich weigert, einen (bestimmten) Befehl zu erteilen.

Der Begriff ist eine Zusammensetzung aus dem lateinischen Präfix in und dem Wort Subordination. Das Wort geht auf das mittellateinische subordinatio zurück, was sich aus sub (unter) und ordinatio (Anordnung, Regelung) zusammensetzt. Die Wurzel des Begriffs lässt sich im lateinischen Verb subordinare finden. Das Verb rührt wiederum vom lateinischen ordinare her (in Reih und Glied aufstellen, regeln/ in Reihen anpflanzen).

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ˌɪnzʊpʔɔʁdinaˈt͡si̯oːn], [ˈɪnzʊpʔɔʁdinaˌt͡si̯oːn]

Verwendungsbeispiele

Eine gute Führungskraft sollte gegenteilige Meinungen zulassen können und diese nicht direkt als Insubordination abstempeln.

Das Verhalten der Schülerin grenzte schon fast an Insubordination. Sie ignorierte Arbeitsanweisungen und widersprach dem Lehrer in einer Tour.

Mit seiner Insubordination handelte er sich eine 3-jährige Freiheitsstrafe ein.

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