Das wichtige Wort Kanonisationskongregation bezeichnet die katholische Institution, die mit der Prüfung der Anträge auf Selig- und Heiligsprechung (auch: Kanonisation, Kanonisierung) von Personen betraut ist. Wird eine Person von der Kanonisationskongregation für ausreichend bedeutend befunden (also wenn sie etwa ein Märtyrer ist oder sich an ihr ein Wunder zugetragen hat), wird der Antrag im Anschluss vom Advocatus Diaboli angefochten, der gegen eine Selig- oder Heiligsprechung argumentieren soll. Ihm gegenüber argumentiert der Advocatus Dei für eine Selig- bzw. Heiligsprechung.
Schließlich wird eine Seligsprechung vom Präfekten der Kanonisationskongregation selbst durchgeführt und eine Heiligsprechung vom amtierenden Papst. Am wichtigsten ist dabei der Eintrag ins Martyrologium.
Die Ordensgemeinschaft reichte den Antrag bei der Kanonisationskongregation ein und hatte große Hoffnung, dass ihr kürzlich verstorbenes Mitglied heilig gesprochen werden würde.