Das Substantiv Kapitulation (die) bezeichnet die „Aufgabe“, „Unterwerfung“ oder „Ergebung“, insbesondere im militärischen Sinne.
Im Kriegsrecht bezeichnet eine Kapitulation die Erklärung einer Kriegspartei, den Widerstand einzustellen und sich dem Gegner zu unterwerfen. Eine Kapitulation kann an Bedingungen geknüpft sein oder bedingungslos erfolgen.
Im übertragenen Sinne beschreibt Kapitulation das Aufgeben in einer nicht-militärischen Situation. So spricht man etwa von einer Kapitulation vor der Bürokratie, vor den eigenen Ansprüchen oder vor den Umständen. In dieser Verwendung schwingt stets die Vorstellung einer Niederlage mit.
Hintergrund
Kapitulation wurde im 16. Jahrhundert aus dem französischen capitulation (Verhandlung, Übereinkunft, Vertragsartikel) entlehnt. Dieses geht auf das mittellateinische capitulare zurück, das „verhandeln“ oder „übereinkommen“ bedeutete. Zugrunde liegt das lateinische capitulum (Abschnitt, Kapitel), die Verkleinerungsform von caput (Kopf, Hauptpunkt). Eine Kapitulation war also ursprünglich ein in Kapitel gegliederter Vertrag.
Erst nach und nach verengte sich die Bedeutung: vom Vertrag im Allgemeinen über die Verhandlung von Übergabebedingungen bis hin zur bloßen Aufgabe und Unterwerfung.
Aussprache
Lautschrift (IPA): [kapitulaˈt͡si̯oːn]
Verwendungsbeispiele
Mit der bedingungslosen Kapitulation vom 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa.
Die Regierung forderte die Kapitulation der Aufständischen, doch diese weigerten sich, die Waffen niederzulegen.
Nach drei Stunden in der Warteschlange der Behörde war sie kurz vor der Kapitulation.
Kritiker sahen in dem Kompromiss keine kluge Diplomatie, sondern eine Kapitulation vor dem Druck der Straße.
Für viele kam die Kapitulation des Trainers überraschend: Er trat nach nur zwei Niederlagen in Folge zurück.
