Konfusion (die) bedeutet im Allgemeinen „Verwirrung“, „Unklarheit“, „Verworrenheit“, „Durcheinander“.
Speziell im rechtssprachlichen Gebrauch bedeutet Konfusion „Vereinigung“. Hier beschreibt der Ausdruck, dass ein Recht und eine entsprechende Verbindlichkeit in einer Person zusammentreffen. Ein Schuldverhältnis erlischt beispielsweise, wenn eine Person gleichzeitig Gläubiger und Schuldner ist, etwa nach einem Erbe oder einem Kauf.
Das Wort Konfusion findet seinen Ursprung im lateinischen confusio (Vereinigung, Vermischung).
Aussprache
Hörbeispiel:
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Lautschrift (IPA): [kɔnfuˈzi̯oːn]
Verwendungsbeispiele
Wir müssen der Konfusion ein Ende bereiten und klare Linien schaffen.
Die Vereinbarung sorgte für monatelange Konfusion in der Bevölkerung.