Paladin

Das Substantiv Paladin (der) bedeutet „Angehöriger des Hofstaates.“

Im Allgemeinen meint man mit Paladin einen besonders würdigen Adligen.

Im Mittelalter war ein Paladin ein Vertreter des Königs oder des Kaisers. Allerdings wurden diese geschichtswissenschaftlich nicht Paladine, sondern „Pfalzgrafen“ genannt, da aus dem lateinischen palatinus (Angehöriger des Hofstaates) „Pfalz“ wurde.

In der Literatur ist ein Paladin ein Held am Hof Karl des Großen.

Zudem wurde mit dem Begriff ein treuer Gefolgsmann bezeichnet. Dies konnte allerdings auch spöttisch gemeint sein.

Der Ursprung des Begriffs findet sich lateinischen palatium, was einer der sieben Hügel Roms war. Dort residierte der Kaiser Augustus. Das Adjektiv palātīnus (kaiserlich) wurde zu palatinus (Angehöriger des Hofstaates) substantiviert.

Aussprache

Lautschrift (IPA): [palaˈdiːn]

Verwendungsbeispiele

Er war einer der treuesten Paladine des Kaisers.

Zwei Tage im Südlibanon, jenem Gebiet, das der ehemalige Premier Menachem Begin und sein Paladin Ariel Scharon, damals Verteidigungsminister, in ihrer überfallartigen „Operation Frieden für Galiläa“ vom Juni 1982 auch zugunsten der christlichen Führungsclique in Beirut erobern wollten.
– Dietrich Strothmann (1984): „Israel an der Klagemauer.“ Die ZEIT Nr. 05/1984. 27.01.1984.

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