Plebiszit

Ein Plebiszit (das) ist ein „Volksentscheid“, eine „Volksabstimmung“ oder auch eine „Volksbefragung“. Dabei stimmt die wahlberechtigte Bevölkerung eines Landes, einer Kommune etc. über eine politische Frage ab. Ein Plebiszit kann verbindlich sein oder empfehlend und von unterschiedlichen Stellen initiiert werden.

In der Bundesrepublik Deutschland übt laut Artikel 20 das Volk die Staatsgewalt per Wahlen und Abstimmungen aus. Entscheidungen per Plebiszit sieht das Grundgesetz aber nur für zwei Fälle vor.

Zum einen für Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes (Artikel 29), also den Zusammenschluss oder die Aufteilung von Bundesländern sowie Änderungen an den Ländergrenzen.

Zum anderen für eine Ablösung des Grundgesetzes durch eine per Volksentscheid beschlossene neue Verfassung (Artikel 146).

Dementsprechend ist die Bundesrepublik Deutschland also vorrangig eine repräsentative und keine direkte Demokratie.

Die Herkunft des Begriffs liegt im gleichbedeutenden lateinischen plebiscitum.

Verwendungsbeispiele

Das vom Wanderverein initiierte Plebiszit hat keine Aussicht auf Erfolg.

Die Bevölkerung der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern hat 1952 in Plebisziten mehrheitlich für die Gründung eines Südweststaates gestimmt. Dieser wurde noch im selben Jahr unter dem Namen Baden-Württemberg gegründet.

Gegen Plebiszite spricht unter anderem, dass Minderheiten dadurch schnell benachteiligt werden und dass ein Teil der Wähler schlecht informiert ist.

Für Plebiszite sprechen die höhere Akzeptanz so getroffener politischer Entscheidungen und die stärkere Identifikation der Wähler mit der Politik.

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