Revision

Im Allgemeinen bezeichnet das Substantiv Revision das Überprüfen oder Abändern von Gegenständen, Zuständen oder Prozessen.

Im Bereich der Technik ist der Ausdruck synonym zu „Inspektion“, „Überprüfung“ oder „Kontrolle“ gebräuchlich.

Im Druckwesen bezeichnet eine Revision das Durchsehen und Prüfen eines Abzugs auf die ordnungsgemäße Ausführung der Korrekturen hin. Synonyme: „Korrektur“, „Richtigstellung“, „Modifikation“, „Überarbeitung“.

In der Rechtssprache ist eine Revision (Revision einlegen) ein Rechtsmittel, um ein Urteil (in der Regel ein Urteil der Berufungsinstanz) anzufechten. Dabei soll geprüft werden, ob es zu fehlerhaften Anwendungen von Gesetzen oder andere Verfahrensmängel bei der Urteilsfällung kam.

Der Begriff ist auf das mittellateinische revisio (prüfende Wiederdurchsicht), zu lateinisch revidere (wieder[an]sehen) zurückzuführen.

Aussprache

Hörbeispiel: Lautsprechersymbol Aussprache anhören
Lautschrift (IPA): [ʁeviˈzi̯oːn]

Verwendungsbeispiele

Der Studiengang wurde einer gründlichen Revision unterzogen.

Der Vertrag muss zunächst bei beiden Parteien in Revision gehen, nach der Feinabstimmung kann dann die Unterzeichnung erfolgen.

Die Rabattmeilen-Guthaben der 20 Millionen Miles-&-More-Kartenbesitzer hätten nach alter Rechnung rund 2,2 Millionen Business-Flüge von Deutschland in die Neue Welt möglich gemacht, nach der Revision waren es nur noch rund 1,9 Millionen.
– Wolf Lotter, Beziehungen für Anfänger, Brandeins, 05/2012

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