Das Verb subsumieren bedeutet „etwas einem Oberbegriff unterordnen“, „etwas unter einer Kategorie einordnen“ oder auch „zusammenfassen.“
Der Begriff wird weiterhin speziell in der Rechtswissenschaft genutzt. Im Rechtswesen meint subsumieren die Prüfung eines Sachverhalts dahin gehend, ob bestimmte Rechtsnormen zutreffend oder anwendbar sind.
Subsumieren stammt vom lateinischen sub- (unter) und sumere (nehmen, ergreifen) ab.
Aussprache
Hörbeispiel:
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Lautschrift (IPA): [zʊpzuˈmiːʁən]
Verwendungsbeispiele
Das Gericht subsumierte seine unermüdlichen Kontaktversuche unter § 107a StGB, dem Tatbestand beharrlicher Verfolgung.
Alltag, Arbeit, Hoffnungen, Gefühle, Wünsche – letztlich lässt sich alles unter dem schönen Wort „Leben“ subsumieren.
Der Leitspruch „nach mir die Sintflut“ subsumiert das Handeln der breiten Masse in konsumorientierten, dekadenten Gesellschaften.