Jurisdiktion

Das Substantiv Jurisdiktion (die) bedeutet „Gerichtsbarkeit“, „Rechtsprechung“ oder „rechtliche Zuständigkeit“. Es beschreibt den Bereich oder die Grenzen, innerhalb derer eine juristische Autorität ihre Rechtsprechung ausüben kann.

Jurisdiktion kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel die Gerichtsbarkeit eines Landes oder die Zuständigkeit eines speziellen Gerichts. Eine interessante Tatsache ist, dass Schiffe auf hoher See unter der Jurisdiktion des Landes stehen, unter dessen Flagge sie fahren. Wenn also ein Deutscher auf einem deutschen Schiff in internationalen Gewässern etwas Illegales tut, fällt das unter die deutsche Jurisdiktion.

Historisch gesehen entwickelte sich die Idee der Jurisdiktion aus der Notwendigkeit heraus, klar definierte Rechtsräume zu schaffen, innerhalb derer Recht gesprochen und Gerechtigkeit ausgeübt werden kann.

Der Begriff hat seinen Ursprung im gleichbedeutenden lateinischen iurisdictio, zusammengesetzt aus iuris (des Rechts) und dictio (das Sagen, der Ausspruch).

Aussprache

Lautschrift (IPA): [juʁɪsdɪkˈt͡si̯oːn]

Verwendungsbeispiele

Der internationale Gerichtshof in Den Haag hat Jurisdiktion in Fällen von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.

In diesem speziellen Fall liegt die Jurisdiktion bei den lokalen Behörden, nicht bei der Bundespolizei.

Das Internet stellt eine besondere Herausforderung für die Jurisdiktion dar, da es keine klaren geografischen Grenzen gibt.

Manchmal kommt es zu Jurisdiktionskonflikten zwischen verschiedenen Ländern, wenn ein Verbrechen grenzüberschreitende Auswirkungen hat.

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