Das Adjektiv matrimonial bedeutet „zur Ehe gehörend“ oder „ehelich“. Hauptsächlich genutzt wird der Begriff in der Rechtssprache, gilt indes allerdings als veraltet.
Als alternative Schreibweise gilt matrimoniell.
Der Begriff ist auf das lateinische matrimonialis (ehelich) zurückzuführen.
Nicht nur Reiche und Stars sichern vor dem Eintritt in das Eheleben ihre matrimonialen Rechte und Pflichten mit einem Ehevertrag ab.
Liselotte hatte keine romantischen Vorstellungen vom matrimonialen Leben.
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