Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass Aufgaben und Problemstellungen stets von der kleinsten möglichen Einheit bewältigt werden. Übergeordnete Instanzen greifen nur dann subsidiär ein, wenn es unbedingt erforderlich ist.

Dieses Prinzip stärkt die Eigenverantwortung von Einzelpersonen, Familien, Gemeinden oder regionalen Institutionen. Erst wenn diese mit einer Aufgabe überfordert sind, darf eine übergeordnete Ebene (etwa der Staat, das Bundesland oder die Europäische Union) eingreifen.

In der Praxis bedeutet es beispielsweise, dass die Sicherung der eigenen Existenz und die Gestaltung des eigenen Lebens in erster Linie in der Hand des einzelnen Bürgers liegen.

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein grundlegender Bestandteil vieler moderner Gesellschaftsordnungen. Ziel ist es, zentrale Machtkonzentration zu vermeiden und Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen.

Hintergrund

Ursprung des Begriffs der Subsidiarität ist das lateinische subsidium (Beistand, Stütze).

Das Subsidiaritätsprinzip wurde im Rahmen der katholischen Soziallehre besonders in der Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI. im Jahr 1931 explizit formuliert. Es wird darin als Ordnungsprinzip einer gerechten Gesellschaft dargestellt.

In der politischen Theorie wurde das Prinzip später unter anderem im klassischen Föderalismus und in der europäischen Integration aufgegriffen.

Verwendungsbeispiele

Das Subsidiaritätsprinzip sorgt dafür, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden.

In der EU-Politik spielt das Subsidiaritätsprinzip eine zentrale Rolle bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Das Subsidiaritätsprinzip schützt kleinere politische Einheiten vor unnötiger Einmischung durch übergeordnete Instanzen.

Auch in der Sozialhilfe gilt das Subsidiaritätsprinzip: Zuerst müssen eigene Mittel ausgeschöpft werden, bevor staatliche Unterstützung greift.

Eigentlich spricht nichts dagegen, so viele politische Entscheidungen wie möglich so nahe wie möglich an die Bürger heranzurücken, im Gegenteil, dieses Prinzip der Subsidiarität ist im deutschen Verfassungsrecht leitendes Prinzip der Demokratie.
Jochen Bittner u.a. (2012), Am prächtigsten allein, DIE ZEIT, 22.11.2012 Nr. 48.

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